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07.12.2023

Manuelle Glasfertigung ist Immaterielles Kulturerbe der Menschheit

Die UNESCO hat die Manuelle Glasfertigung zum Immateriellen Kulturerbe der Menschheit erklärt. Das Traditionshandwerk wurde von Finnland, Frankreich, Spanien, Tschechien und Ungarn gemeinsam mit Deutschland zur Aufnahme in die UNESCO-Liste nominiert. Der Zwischenstaatliche Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe tagte bis zum 9. Dezember 2023 in Kasane (Botswana). „Ich freue mich, dass die UNESCO die beeindruckende schöpferische Kraft dieses Handwerks ausgezeichnet hat. Die Gemeinschaft der Glasmacherinnen und Glasmacher bewahrt diese besondere Handwerkstradition mit einem beeindruckenden Engagement. Ich bin überzeugt, dass ihr Wissen und Können der Menschheit noch lange erhalten bleiben wird“, betonte der Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission, Christoph Wulf. Die Manuelle Glasfertigung widmet sich der Formgebung und Gestaltung von heißem wie kaltem Glas.

„Für die Anerkennung der Manuellen Glasfertigung als Immaterielles Kulturerbe der Menschheit sind wir unendlich dankbar“, erklärten Georg Goes vom Museum Glashütte Baruth, Katrin Holthaus vom LWL-Museum Glashütte Gernheim und Rainer Schmitt von der Glashütte Lamberts. „Sie ist für Trägerinnen und Träger dieser traditionellen Handwerkspraxis eine wegweisende Auszeichnung und ist uns Ansporn, diese Tradition weiter zu erhalten und bekannter zu machen.“

Handgearbeitetes Hohlglas ist für hochwertige Serienproduktionen, Design, die Fertigung von Prototypen und technische Spezialanwendungen bis heute unverzichtbar. Mundgeblasenes Flachglas wird für Restaurierungsarbeiten, aber auch in Architektur und Kunst verwandt. Das komplexe Wissen über die Manuelle Glasfertigung wird in Deutschland nur noch von wenigen Menschen bewahrt und weitergegeben. Die Glasmacherinnen und Glasmacher sind international eng vernetzt.

Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Die UNESCO unterstützt den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt gelebter Kultur seit 20 Jahren. Das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes wurde 2003 von der Generalkonferenz der UNESCO in Paris verabschiedet. Bis heute haben 181 Staaten den Vertrag ratifiziert. Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen des Immateriellen Kulturerbes der Vertragsstaaten können für eine von drei internationalen UNESCO-Listen vorgeschlagen werden. Rund 700 Bräuche, darstellende Künste, Handwerkstechniken und Formen des Naturwissens aus aller Welt werden derzeit auf diesen Listen geführt. Der Zwischenstaatliche Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe entscheidet jährlich über die Aufnahme neuer Kulturformen in die UNESCO-Listen. Das Gremium setzt sich aus 24 gewählten Vertragsstaaten der Konvention zusammen, darunter Deutschland.